{"id":32333,"date":"2020-03-29T14:16:34","date_gmt":"2020-03-29T12:16:34","guid":{"rendered":"https:\/\/zinser.de\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/"},"modified":"2022-07-08T15:29:52","modified_gmt":"2022-07-08T13:29:52","slug":"allgemeine-einkaufsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/zinser.de\/nl\/allgemeine-einkaufsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Einkaufsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"32333\" class=\"elementor elementor-32333 elementor-15289\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-95d66af elementor-section-height-min-height elementor-section-boxed ang-section-padding-initial elementor-section-height-default elementor-section-items-middle elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"95d66af\" data-element_type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-02d561e elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"02d561e\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ec11b5e elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"ec11b5e\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInLeft&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-xxl\">Allgemeine Einkaufsbedingungen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-7465941f ang-section-padding-wider elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"7465941f\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-441ab4d6 elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"441ab4d6\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-396eb3a elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"396eb3a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Einkaufsbedingungen ZINSER GmbH<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-47c24c9d elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"47c24c9d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>1. GELTUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.1<\/strong> Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Diese sind Bestandteil aller Vertr\u00e4ge, die wir mit unseren Lieferanten \u00fcber die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schlie\u00dfen. Sie gelten auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p><strong>1.2<\/strong> Gesch\u00e4ftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Gesch\u00e4ftsbedingungen des Lieferanten oder eines Dritten enth\u00e4lt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverst\u00e4ndnis mit der Geltung jener Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>1.3<\/strong> Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Lieferanten uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p><strong>1.4<\/strong> Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>2. BESTELLUNGEN UND AUFTR\u00c4GE<\/strong><\/p>\n<p><strong>2.1<\/strong> Der Lieferant hat sich bei der Erstellung genau an unsere Anfragen und die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Auf eventuelle Abweichungen hat er ausdr\u00fccklich hinzuweisen. Angebote des Lieferanten haben f\u00fcr uns kostenfrei zu erfolgen.<\/p>\n<p><strong>2.2<\/strong> Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe oder Best\u00e4tigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/p>\n<p><strong>2.3<\/strong> Der Lieferant ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Tagen schriftlich ohne \u00c4nderungen zu best\u00e4tigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme).<\/p>\n<p><strong>2.4<\/strong> Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns.<\/p>\n<p><strong>2.5<\/strong> Wir sind berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung sowie die Art der Verpackung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu \u00e4ndern. Gleiches gilt f\u00fcr \u00c4nderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Lieferanten ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden k\u00f6nnen, wobei in diesen F\u00e4llen die Anzeigefrist nach dem vorstehenden Satz mindestens 10 Kalendertage betr\u00e4gt. Wir werden dem Lieferanten die jeweils durch die \u00c4nderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche \u00c4nderungen Lieferverz\u00f6gerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Gesch\u00e4ftsbetrieb des Lieferanten mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der urspr\u00fcnglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Lieferant wird uns die von ihm bei sorgf\u00e4ltiger Einsch\u00e4tzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverz\u00f6gerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Zugang unserer Mitteilung gem\u00e4\u00df Satz 1 schriftlich anzeigen. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>3. PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, RECHNUNGSANGABEN<\/strong><\/p>\n<p><strong>3.1<\/strong> Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend.<\/p>\n<p><strong>3.2<\/strong> Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten einschlie\u00dflich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Lieferant auf unser Verlangen zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p><strong>3.3<\/strong> Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlen wir ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlungen gen\u00fcgt der Eingang unseres \u00dcberweisungsauftrages bei unserer Bank.<\/p>\n<p><strong>3.4<\/strong> In s\u00e4mtlichen Auftragsbest\u00e4tigungen, Lieferpapieren und Rechnungen sind unsere Bestellnummer, die Artikel-Nr., Liefermenge und Lieferanschrift anzugeben. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen unseres normalen Gesch\u00e4ftsverkehrs die Bearbeitung durch uns verz\u00f6gern, verl\u00e4ngern sich die in Absatz 3 genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum der Verz\u00f6gerung. Dar\u00fcber hinaus sind uns entstandene Kosten zur Ermittlung fehlender Angaben vom Lieferanten zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>3.5<\/strong> Bei Zahlungsverzug schulden wir Verzugszinsen in H\u00f6he von f\u00fcnf Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz gem\u00e4\u00df \u00a7 247 BGB.<\/p>\n<p><strong>3.6<\/strong> Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten zustehen.<\/p>\n<p><strong>3.7<\/strong> Der Lieferanten hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>4. LIEFERZEIT UND LIEFERUNG, GEFAHR\u00dcBERGANG<\/strong><\/p>\n<p><strong>4.1<\/strong> Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit (Liefertermin oder -frist) ist bindend. Vorzeitige Lieferungen sind nicht zul\u00e4ssig, es sei denn solche werden im Einzelfall mit dem Lieferanten einvernehmlich festgelegt.<\/p>\n<p><strong>4.2<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, wonach die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.<\/p>\n<p><strong>4.3<\/strong> L\u00e4sst sich der Tag, an dem die Lieferung sp\u00e4testens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Lieferant mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierf\u00fcr einer Mahnung unsererseits bedarf.<\/p>\n<p><strong>4.4<\/strong> Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschr\u00e4nkt die gesetzlichen Anspr\u00fcche zu, einschlie\u00dflich des R\u00fccktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist. Dies beinhaltet insbesondere unser Recht, Deckungsk\u00e4ufe vorzunehmen.<\/p>\n<p><strong>4.5<\/strong> Wir sind berechtigt, bei Lieferverz\u00f6gerungen nach vorheriger schriftlicher Androhung gegen\u00fcber dem Lieferanten f\u00fcr jede angefangene Woche des Lieferverzugs eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 0,5%, maximal 5%, des jeweiligen Auftragswerts zu verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf den vom Lieferanten zu ersetzenden Verzugsschaden anzurechnen.<\/p>\n<p><strong>4.6<\/strong> Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zu Teillieferungen nicht berechtigt.<\/p>\n<p><strong>4.7<\/strong> Der Lieferant ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z. B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Lieferant tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko f\u00fcr seine Leistungen.<\/p>\n<p><strong>4.8<\/strong> Die Lieferung erfolgt \u201efrei Haus\u201c, einschlie\u00dflich Verpackung an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Ist diese nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Gesch\u00e4ftssitz in Albershausen zu erfolgen. Die jeweilige Lieferadresse ist auch der Erf\u00fcllungsort (Bringschuld).<\/p>\n<p><strong>4.9<\/strong> Bei Auslandsgesch\u00e4ften erfolgt die Lieferung auf Grundlage der INCOTERMS 2010 DDP (Delivered Duty Paid), an die in der Bestellung genannte Lieferadresse. Es gelten erg\u00e4nzend die einheitlichen Richtlinien und Gebr\u00e4uche f\u00fcr Dokumentenakkreditive (ERA) in ihrer bei Vertragsabschluss jeweils g\u00fcltigen Fassung, soweit nicht in dem Vertrag oder in diesen Einkaufsbedingungen schriftlich eine andere Regelung getroffen worden ist.<\/p>\n<p><strong>4.10<\/strong> Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestell-kennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten.<\/p>\n<p><strong>4.11<\/strong> Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht, auch wenn Versendung vereinbart worden ist, erst mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>5. EIGENTUMSSICHERUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>5.1<\/strong> An von uns abgegebenen Bestellungen, Auftr\u00e4gen sowie dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum oder Urheberrecht vor. Der Lieferant darf sie ohne unsere ausdr\u00fcckliche Zustimmung weder Dritten zug\u00e4nglich machen, noch sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielf\u00e4ltigen. Er hat diese Unterlagen auf unser Verlangen vollst\u00e4ndig an uns zur\u00fcckzugeben, wenn sie von ihm im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang nicht mehr ben\u00f6tigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages f\u00fchren. Eventuell vom Lieferanten hiervon angefertigte Kopien sind in diesem Fall zu vernichten; ausgenommen hiervon sind nur die Aufbewahrung im Rahmen gesetzlicher Aufbewahrungs- pflichten sowie die Speicherung von Daten zu Sicherungszwecken im Rahmen der \u00fcblichen Datensicherung.<\/p>\n<p><strong>5.2<\/strong> Werkzeuge, Vorrichtungen und Modelle, Muster, Software, Fertig- und Halbfertigprodukte, die wir dem Lieferanten zur Verf\u00fcgung stellen oder die zu Vertragszwecken gefertigt und uns durch den Lieferanten gesondert berechnet werden, bleiben in unserem Eigentum oder gehen in unser Eigentum \u00fcber. Sie sind durch den Lieferanten als unser Eigentum kenntlich zu machen, sorgf\u00e4ltig zu verwahren, gegen Sch\u00e4den jeglicher Art abzusichern und nur f\u00fcr Zwecke des Vertrages zu benutzen. Die Kosten der Unterhaltung und der Reparatur dieser Gegenst\u00e4nde tragen die Vertragspartner \u2013 mangels einer anderweitigen Vereinbarung \u2013 je zur H\u00e4lfte. Soweit diese Kosten jedoch auf M\u00e4ngel solcher vom Lieferanten hergestellten Gegenst\u00e4nde oder auf dem unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch seitens des Lieferanten, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, sind sie allein vom Lieferanten zu tragen. Der Lieferant wird uns unverz\u00fcglich von allen nicht nur unerheblichen Sch\u00e4den an diesen Gegenst\u00e4nden Mitteilung machen. Er ist nach Aufforderung verpflichtet, diese Gegenst\u00e4nde im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand an uns herauszugeben, wenn sie von ihm nicht mehr zur Erf\u00fcllung der mit uns geschlossenen Vertr\u00e4ge ben\u00f6tigt werden.<\/p>\n<p><strong>5.3<\/strong> Eigentumsvorbehalte des Lieferanten gelten nur, soweit sie sich auf unsere Zahlungsverpflichtung f\u00fcr die jeweiligen Produkte beziehen, an denen der Lieferant sich das Eigentum vorbeh\u00e4lt. Insbesondere unzul\u00e4ssig sind erweiterte oder verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalte. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>6. QUALIT\u00c4T \/ MANGELHAFTE LIEFERUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>6.1<\/strong> Der Lieferant garantiert im Hinblick auf s\u00e4mtliche von ihm zu liefernde oder herzustellende Produkte die bei Erbringung der Leistungen \/ bei Lieferung der Produkte geltenden gesetzlichen, beh\u00f6rdlichen, europarechtlichen oder vertraglich vereinbarten Bestimmungen, insbesondere, ohne darauf beschr\u00e4nkt zu sein, Sicherheitsbestimmungen und gesetzliche Verbote einzuhalten. Der Lieferant garantiert dar\u00fcber hinaus, dass s\u00e4mtliche von ihm zu erbringenden Leistungen bzw. zu liefernden Produkte den von uns vorgegebenen Qualit\u00e4tsanforderungen und technischen Spezifikationen entsprechen. Vertraglich oder gesetzlich geforderte Dokumentationen oder Erkl\u00e4rungen sind wesentliche Bestandteile der jeweiligen Lieferung und haben ebenfalls den gesetzlichen Bestimmungen und dem Handelsgebrauch zu entsprechen. Der Lieferant garantiert, dass seine Lieferungen und Leistungen sowie Produkte in vollem Umfang der RoHs-Richtlinie und der sogenannten Reach-Verordnung und dem ElektroG entsprechen, soweit seine Produkte oder Leistungen diesen Bestimmungen unterfallen. Dies gilt auch f\u00fcr etwaige sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Kennzeichnungs- und Registrierungsbestimmungen. Der Lieferant gilt im Verh\u00e4ltnis zu uns und unseren Kunden als In-Verkehr-Bringer der von ihm gelieferten bzw. zu liefernden Produkte, mit allen damit verbundenen Verpflichtungen. Der Lieferant stellt uns von jedweden Forderungen und Anspr\u00fcchen Dritter frei, die sich durch Nichterf\u00fcllung der vorstehenden Bestimmungen ergeben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>6.2<\/strong> F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten i. \u00dc. die gesetzlichen Vorschriften, soweit vorstehend oder nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p><strong>6.3<\/strong> Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Lieferant insbesondere daf\u00fcr, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produkt-beschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns oder vom Lieferanten stammt.<\/p>\n<p><strong>6.4<\/strong> Abweichend von \u00a7 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist.<\/p>\n<p><strong>6.5<\/strong> F\u00fcr die kaufm\u00e4nnischen Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB), mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. In allen F\u00e4llen gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen beim Lieferanten eingeht.<\/p>\n<p><strong>6.6<\/strong> Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nachbesserung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten tr\u00e4gt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.<\/p>\n<p><strong>6.7<\/strong> Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen, einen Deckungskauf vornehmen und vom Lieferanten Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu unterrichten.<\/p>\n<p><strong>6.8<\/strong> Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n<p><strong>6.9<\/strong> Durch Abnahme oder durch Billigung von vorgelegten Mustern oder Proben verzichten wir nicht auf Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<\/p>\n<p><strong>6.10<\/strong> Mit dem Zugang unserer schriftlichen M\u00e4ngelanzeige beim Lieferanten ist die Verj\u00e4hrung von Gew\u00e4hrleistungs-anspr\u00fcchen gehemmt. Bei Ersatzlieferung und M\u00e4ngel-beseitigung beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist f\u00fcr ersetzte und nachgebesserte Teile erneut, es sei denn, wir mussten nach dem Verhalten des Lieferanten davon ausgehen, dass dieser sich nicht zu der Ma\u00dfnahme verpflichtet sah, sondern die Ersatzlieferung oder M\u00e4ngelbeseitigung nur aus Kulanzgr\u00fcnden oder \u00e4hnlichen Gr\u00fcnden vornahm. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>7. PRODUKTHAFTUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>7.1<\/strong> Der Lieferant ist f\u00fcr alle von Dritten wegen Personen- oder Sachsch\u00e4den geltend gemachten Anspr\u00fcche verantwortlich, die auf ein von ihm geliefertes fehlerhaftes Produkt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, und ist verpflichtet, uns von der hieraus resultierenden Haftung freizustellen. Sind wir verpflichtet, wegen eines Fehlers eines vom Lieferanten gelieferten Produktes eine R\u00fcckrufaktion gegen\u00fcber Dritten durchzuf\u00fchren, tr\u00e4gt der Lieferant s\u00e4mtliche mit der R\u00fcckrufaktion verbundenen Kosten.<\/p>\n<p><strong>7.2<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, f\u00fcr die Dauer seiner m\u00f6glichen Produkthaftung auf eigene Kosten eine Produkthaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme zu unterhalten, die, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, nicht das R\u00fcckrufrisiko oder Straf- oder \u00e4hnliche Sch\u00e4den abzudecken braucht. Der Lieferant wird uns auf Verlangen jederzeit eine Kopie der Haftpflichtpolice zusenden. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>8. SCHUTZRECHTE<\/strong><\/p>\n<p><strong>8.1<\/strong> Der Lieferant steht daf\u00fcr ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Schutzrechte Dritter in L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union, Nordamerika oder anderen L\u00e4ndern, in denen er die Produkte herstellt oder herstellen l\u00e4sst, verletzt werden.<\/p>\n<p><strong>8.2<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, uns von allen Anspr\u00fcchen freizustellen, die Dritte gegen uns wegen der in Absatz 1 genannten Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erheben, und uns alle notwendigen Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser Inanspruchnahme zu erstatten. Dieser Anspruch besteht unabh\u00e4ngig von einem Verschulden des Lieferanten. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>9. LIEFERANTENREGRESS<\/strong><\/p>\n<p><strong>9.1<\/strong> Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478, 479 BGB) stehen uns neben den M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><strong>9.2<\/strong> Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478 Abs. 3, 439 Abs. 2 BGB) anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet; dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<\/p>\n<p><strong>9.3<\/strong> Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Ver\u00e4u\u00dferung an einen Verbraucher durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>10. ERSATZTEILE<\/strong><\/p>\n<p><strong>10.1<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, Ersatzteile zu den an uns gelieferten Produkten f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nach der Lieferung vorzuhalten.<\/p>\n<p><strong>10.2<\/strong> Beabsichtigt der Lieferant, die Produktion von Ersatzteilen f\u00fcr die an uns gelieferten Produkte einzustellen, wird er uns dies unverz\u00fcglich nach der Entscheidung \u00fcber die Einstellung mitteilen. Diese Entscheidung muss \u2013 vorbehaltlich des Absatzes 1 \u2013 mindestens 12 Monate vor der Einstellung der Produktion liegen. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>1<\/strong><strong>1. VERJ\u00c4HRUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>11.1<\/strong> Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p><strong>11.2<\/strong> Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Die Gefahr geht erst nach Ablieferung an der von uns genannten Lieferadresse auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabe-anspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013 insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<\/p>\n<p><strong>11.3<\/strong> Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013 im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatz-anspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>12. MINDESTLOHN, NACHUNTERNEHMER- EINSATZ, K\u00dcNDIGUNGSRECHT<\/strong><\/p>\n<p><strong>12.1<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, das Mindestlohngesetz (MiLoG) in seiner jeweils g\u00fcltigen Fassung zu beachten. Wir sind berechtigt, vom Lieferanten aktuelle Nachweise \u00fcber die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn, z. Bsp. Aufzeichnungen \u00fcber geleistete Arbeitsstunden und gezahlte Entgelte, zu verlangen.<\/p>\n<p><strong>12.2<\/strong> Der Lieferant hat uns gegen\u00fcber geschuldete Werk- und\/oder Dienstleistungen selbst zu erbringen. Der Einsatz eines Nachunternehmers bedarf in diesen F\u00e4llen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Lieferant stellt uns im Falle einer Inanspruchnahme gem\u00e4\u00df \u00a7 13 MiLoG gegen\u00fcber Dritten auf erstes Anfordern frei.<\/p>\n<p><strong>12.3<\/strong> Kommt der Lieferant seinen vorgenannten Pflichten nicht nach, sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>13. GEHEIMHALTUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>13.1<\/strong> Der Lieferant ist verpflichtet, die Bedingungen der Bestellung sowie s\u00e4mtliche f\u00fcr diesen Zweck zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen und Unterlagen (mit Ausnahme von \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen) f\u00fcr einen Zeitraum von 5 Jahren nach Vertragsschluss geheim zu halten und nur zur Ausf\u00fchrung der Bestellung zu verwenden. Er wird sie nach Erledigung von Anfragen oder nach Abwicklung von Bestellungen auf Verlangen umgehend an uns zur\u00fcckgeben.<\/p>\n<p><strong>13.2<\/strong> Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung darf der Lieferant in Werbematerial, Brosch\u00fcren, etc. nicht auf die Gesch\u00e4ftsverbindung hinweisen und f\u00fcr uns gefertigte Liefergegenst\u00e4nde nicht ausstellen.<\/p>\n<p><strong>13.3<\/strong> Der Lieferant wird seine Mitarbeiter und Beauftragten zur Einhaltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verpflichten, insbesondere dieses \u00a7 13. \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>14. ABTRETUNG<\/strong><\/p>\n<p>Der Lieferant ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis an Dritte abzutreten.\u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>15. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT<\/strong><\/p>\n<p><strong>15.1<\/strong> Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ist G\u00f6ppingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p><strong>15.2<\/strong> Die zwischen uns und dem Lieferanten geschlossenen Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens \u00fcber den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechts\u00fcbereinkommen). \u00a0<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong>16. DATENSCHUTZ<\/strong><\/p>\n<p>Wir arbeiten mit EDV und speichern Daten in gesetzlich zul\u00e4ssigem Umfang (\u00a7 33 BDSG).<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-d6470e2 elementor-section-boxed ang-section-padding-initial elementor-section-height-default elementor-section-height-default elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"d6470e2\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-66ca1c3 elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover\" data-id=\"66ca1c3\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-978f3a2 elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"978f3a2\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t\t<h5 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Einkaufsbedinungen herunterladen\ufeff<\/h5>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-aa96b0a elementor-icon-list--layout-traditional elementor-list-item-link-full_width elementor-repeater-item-none elementor-repeater-item-none_hover elementor-widget elementor-widget-icon-list\" data-id=\"aa96b0a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"icon-list.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<ul class=\"elementor-icon-list-items\">\n\t\t\t\t\t\t\t<li class=\"elementor-icon-list-item\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<a href=\"\/wp-content\/uploads\/Allgemeine-Einkaufsbedinungen-ZINSER.pdf\" target=\"_blank\">\n\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-icon\">\n\t\t\t\t\t\t\t<i aria-hidden=\"true\" class=\"fas fa-arrow-alt-circle-down\"><\/i>\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-icon-list-text\">Allgemeine Einkaufsbedinungen ZINSER GmbH<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<\/li>\n\t\t\t\t\t\t<\/ul>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Einkaufsbedingungen ZINSER GmbH 1. 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